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Glühlampe für Fernscheinwerfer

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Hochleistungs-Glühlampen für Fernscheinwerfer: Klare Sicht in jeder Situation



Jedes Fahrzeug muss mit mindestens 2 Fernscheinwerfern ausgestattet sein. Sie werden genutzt, um vor allem bei Dunkelheit die Straßen zusätzlich optimal auszuleuchten. Dagegen ist das Fernlicht bei erschwerten Sichtverhältnissen, wie Schnee und Nebel, eher ungeeignet, da das zwingend weiße Licht dabei zur Selbstblendung des Fahrers führen kann. Des Weiteren wird das Fernlicht auch als Lichthupe bzw. Lichtsignal eingesetzt, um andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass eine Gefahrenzone angesteuert wird.

Anwendung des Fernlichts

Es ist gesetzlich vorgegeben, dass das Fernlicht nur zu verwenden ist, wenn

- keine durchgehende Straßenbeleuchtung vorhanden ist,
- entgegenkommende Fahrzeugführer oder Fußgänger nicht geblendet werden-
- vorausfahrende Fahrzeugführer nicht geblendet werden,
- auf Autobahnen der Mittelstreifen entsprechend lichtdicht ist, sodass der Gegenverkehr nicht gefährdet ist
  sowie
- als Lichtsignal (Lichthupe) zum Anzeigen einer Überholabsicht, allerdings nur außerhalb von geschlossenen      Ortschaften,
- als Lichtsignal (Lichthupe) als Warnung vor Gefahren.

Aufbau und Funktion

Gesteuert werden kann das Fernlicht über eine Hebelbetätigung als Dauerlicht oder als Lichtsignal. Nach § 50 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss im Sichtfeld des Fahrers eine blaue Kontrollleuchte erscheinen, sobald er das Fernlicht einschaltet.

In einer Glühlampe wie der H4 wird die Fernlichtfunktion mit zwei Glühwendeln erreicht. Eine der beiden Glühwendel ist dabei mit 60 Watt Nennleistung ausgestattet, die andere Glühwendel mit 55 Watt Nennleistung. Die Glühwendel mit der Nennleistung von 60 Watt ist für das Fernlicht, die andere Glühwendel mit der Nennleistung von 55 Watt ist für das Abblendlicht. Hier arbeiten parabolische Reflektoren, welche durch komplexe Geometrien und Simultanschaltung von Abblendlicht und Fernlicht eine optimale Lichtverteilung bieten. Nachteil ist allerdings, dass die Glühlampe getauscht werden muss, auch wenn nur eine der beiden Glühwendel durchgebrannt ist.
In einer H7-Glühlampe mit einer Nennleistung von 55 Watt ist wiederum nur eine Glühwendel verbaut. Diese wird in Fahrzeugen verwendet, in denen auch zwei getrennte Scheinwerfer für das Abblendlicht und das Fernlicht verbaut wurden. Über einen Reflektor wird das Licht so gespiegelt, dass es in Richtung der Reflektorachse austritt. Die Fläche des Reflektors bestimmt dabei die Lichtstärke.